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Gerichtssachverständiger

Wer ist ein allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger?

Allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige (SV) sind solche, die nach einem Zertifizierungsverfahren in die Sachverständigenliste der Landesgerichte aufgenommen wurden. Für sie gilt das Bundesgesetz über die allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen und Dolmetscher, BGBl. 1975/137 in der Fassung des BGBl. 1994/623 und des BGBl. I 1998/168, gesetzliche Kurzbezeichnung SDG.

Der allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige ist eine Person, die kraft ihrer besonderen Sachkunde dem Gericht oder der Verwaltungsbehörde die Kenntnis von Erfahrungssätzen ihres Wissensgebietes verschaffen und/oder streiterhebliche Tatsachen ermitteln und/oder daraus Schlussfolgerungen ziehen soll. Der SV ist daher einerseits ein Helfer des erkennenden Organs, der dessen fehlende Sachkenntnis ergänzt, andererseits aber auch ein Beweismittel, das die Feststellung von Tatsachen ermöglicht. Der SV ist vor allem ein von den Parteien unabhängiges, zur Objektivität verpflichtetes Hilfsorgan des Gerichtes oder der Verwaltungsbehörde.

Weiters ist der allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige eine Person, die über gerichtlichen (behördlichen) Auftrag kraft ihrer besonderen Sachkunde streiterhebliche Tatsachen feststellen, daraus Schlussfolgerungen ziehen und die Kenntnis von Erfahrungssätzen vermitteln soll.

Schwerpunkte von ZT Prof. Dipl.-Ing. Günter Zeiler

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