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IT-ZIVILTECHNIKER:
PLANEN – PRÜFEN – ÜBERWACHEN – BERATEN – KOORDINIEREN
IT-Ziviltechniker – Expertenwissen und öffentliche Beurkundung
Ziviltechniker decken im Rahmen ihrer Befugnis Aufgaben im Bereich der Planung, Prüfung und Überwachung von IT-Projekten ab. Sie können dabei auch beratend, koordinierend und vor allem treuhänderisch tätig sein. Besondere Bedeutung für IT-Projekte hat in den letzten Jahren der Ziviltechniker als Experte, ausgestattet mit öffentlichem „Treu und Glauben“ erlangt. Ziviltechniker können öffentliche Urkunden errichten und so in besonderer Art und Weise Sachverhalte dokumentieren.
Produkt- und firmenneutral
IT-Projekte erfordern häufig in besonderem Ausmaß den Einsatz von technischen Experten, die produkt- und firmenneutral tätig sein müssen. Ein wesentlicher Teil solcher Projekte besteht in der Konzeption und Planung sowie bei Integrationsprojekten auch in der Koordinierung. Wesentliche Teile dieser Aufgaben müssen in frühen Planungsphasen durchgeführt werden, in denen noch keine Produktauswahl vorliegt und eine solche auch noch nicht vorgegeben sein darf – zum Beispiel die Konzeption eines Systems oder die Erstellung von Lasten- und Pflichtenheften.
Wesentliche Grundlage zur Vermeidung von Streitfällen
Für ein Auswahl- oder ein formales Vergabeverfahren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist die Beurteilung der Angebote und Prozeduren durch neutrale Experten ein wesentlicher Punkt, um Anfechtungen zu vermeiden. Im Zuge der Projektüberwachung und der Abnahme von IT-Leistungen und dabei besonders bei Mängelfeststellungen ist die neutrale Dokumentation von Sachverhalten in Form öffentlicher Urkunden empfehlenswert. Die Prüfung und Bescheinigung durch einen Ziviltechniker stellt hier häufig eine wesentliche Grundlage zur frühzeitigen Vermeidung von Streitfällen und auch eine gesicherte Basis zur Beilegung allfälliger späterer Auseinandersetzungen zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern dar.
Die Befugnis
Die Befugnis wird jeweils für den Inhalt des vom Ziviltechniker absolvierten Studienzweiges verliehen. Leistungen, die im Rahmen der Befugnis erbracht werden, umfassen insbesondere:
- Vornahme von Prüfungen und Messungen
- Erstellung von Gutachten
- Übernahme von Gesamtplanungsaufträgen
- Erstellen von Durchführbarkeitsanalysen, Ausschreibungsunterlagen und Spezifikationen
- Qualitätssicherung in komplexen IT-Projekten
- Komplexe Aufgabenstellungen mit Rechts-, Sicherheits-, Integrations- und Wirtschaftlichkeitskontext
Ziviltechniker sind gesetzlich zur Verschwiegenheit über die ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Angelegenheiten des jeweiligen Auftraggebers verpflichtet. Sie sind weiters öffentliche Urkundspersonen gemäß § 292 ZPO und daher im Rahmen ihrer Befugnis zur Errichtung öffentlicher Urkunden berechtigt. Diese öffentlichen Urkunden werden von den Verwaltungsbehörden in derselben Art und Weise angesehen wie von Behörden ausgefertigte.
Vertreter und Treuhänder
Ziviltechniker sind auch zur berufsmäßigen Vertretung ihrer Klienten vor Behörden und Körperschaften öffentlichen Rechts und als Empfänger zur treuhänderischen Dokumenten- bzw. im IT-Bereich zur Softwarehinterlegung berechtigt.
Ein weites Feld
Die in Österreich tätigen IT-Ziviltechniker sind, entsprechend der Orientierung der Befugnis am Inhalt des Studiums, in sehr unterschiedlichen Bereichen tätig. Dies reicht von der Planung von IT-Systemen über die Aufbereitung und Durchführung von IT-Ausschreibungen, Prüfungen im Zuge von Abnahmen und Mängelfeststellungen bis hin zur Beratung bei IT-Streitfällen und zur Erstellung von Gutachten. Einen weiteren Schwerpunkt stellen die Sicherheit von IT-Systemen sowie Prüfungen und Zertifizierungen in diesem Bereich dar.